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   FG Hessen, 09.08.2004 - 3 K 3524/02   

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https://dejure.org/2004,62374
FG Hessen, 09.08.2004 - 3 K 3524/02 (https://dejure.org/2004,62374)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.08.2004 - 3 K 3524/02 (https://dejure.org/2004,62374)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. August 2004 - 3 K 3524/02 (https://dejure.org/2004,62374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auszahlung von Kindergeld an das Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 71/00

    Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses

    Auszug aus FG Hessen, 09.08.2004 - 3 K 3524/02
    Die Klägerin übersieht hier nämlich, dass der Staat mit der Gewährung von Kindergeld die Lasten abmildern will, die den Eltern und anderen Kindergeldberechtigten durch den Unterhalt von Kindern entstehen (vgl. zum Sinn und Zweck der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs:Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29.01.2003 VIII R 71/00 , Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2003, 469 m. w. N.).
  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 84/98

    Kindergeld, Zahlung an Dritte, Weiterleitung

    Auszug aus FG Hessen, 09.08.2004 - 3 K 3524/02
    Denn die Überweisung auf das Konto der Klägerin wäre "auf Rechnung" der Beigeladenen erfolgt (vgl. zu den rechtlichen Folgen einer Kindergeldüberweisung auf das Konto eines Dritten:BFH-Urteil vom 28.03.2003 VIII R 84/98, Sammlung aller Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 1404).
  • FG Münster, 10.08.2006 - 14 K 4461/05

    Abzweigung von Kindergeld

    Einzelne Naturalleistungen hingegen können nicht an die Stelle der gesetzlich vorgesehenen monatlichen Geldleistungen treten (Palandt/Diederichsen Bürgerliches Gesetzbuch, § 1612 Rz 13, BGH Urteil vom 25. November 1992, XII ZR 164/91, FamRZ 1993, 417, vgl. auch BGH Urteil vom 25. April 2006 VI ZR 114/05, juris; aA wohl Hessisches FG Urteil vom 9. August 2004, 3 K 3524/02, juris).
  • SG Berlin, 09.12.2005 - S 37 AS 8013/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auf eine Abzweigung nach § 74 EStG, die nach DA 74.1.2 und Rechtsprechung der Finanzgerichte (Hess. FG vom 9.8.2004 - 3 K 3524/02) bei im Haushalt lebenden Kindern i. d. R. nicht vorgenommen wird, kommt es nicht an.
  • SG Berlin, 26.08.2005 - S 37 AS 5501/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Zwar haben die Sozialgerichte diesen vom Bundesverwaltungsgericht für das BSHG entwickelten Grundsatz auch auf das SGB II übertragen (vgl. zum Beispiel LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss am 13. Juni 2005 - L 8 AS 118/05 ER), bei im Haushalt der Eltern lebenden volljährigen Kindern soll nach Anweisungen der Familienkassen (BA 74.1.29) und bestätigende Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. Hessisches Finanzgericht vom 09. August 2004 - 3 K 3524/02) eine Abzweigung aber nicht zulässig sein.
  • SG Oldenburg, 17.08.2005 - S 47 AS 507/05
    In Übernahme dieser verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung für das Sozialrecht weist das LSG insoweit lediglich darauf hin, dass für das volljährige Kind die Möglichkeit besteht, nach § 74 des Einkommensteuergesetzes vorzugehen, um das Kindergeld unmittelbar an sich auszahlen zu lassen, womit die Anrechnungsmöglichkeit bezüglich des Einkommens des Elternteiles entfiele (ebenso das Hessische Finanzgericht im Urteil vom 9. Augsut 2004 - 3 K 3524/02 -).
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